E-Scooter Versicherung

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Der E-Scooter-Verleih boomt bei uns! Deutschland ist weltweit der zweitgrößte Markt nach den USA. Der Gesamtumsatz im vergangenen Jahr liegt hierzulande bei 140 Millionen Euro Einnahmen durchs Verleihgeschäft.
Das Ausleihen funktioniert ohne Mitarbeiter in einer Verleih-Station. Ihr öffnet die Apps der Anbieter wie  Tier, Bird,  Lime oder Voi. Dort seht ihr üblicherweise die elektrischen Tretroller in Eurer Nähe und bucht die dann stundenweise.  Doch kaum jemand liest sich dann das Kleingedruckte durch zum Thema Schadenersatz oder Versicherung.
Wenn Ihr mal in einen Unfall verwickelt seid, seid ihr zunächst grundsätzlich über den Vermieter abgesichert, erklärt Anja Käfer-Rohrbach vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft  GDV.

Allerdings besteht bei E-Scooter-Verleihern laut Versicherungsmagazin.de keine Kasko-Versicherung. Das heisst: Für Schäden oder Diebstahl eines Rollers bei einer Verleihfirma müsst ihr dann selbst aufkommen. Bei einem Unfall mit Personenschaden können dann schnell 6.000 oder mehr Euro zusammenkommen, wenn der Roller beschädigt wird.
Über die Verleihfirmen sind zudem auch keine Verletzungen des Fahrers abgesichert. Zwar zahlt die Krankenkasse die Heilbehandlung, doch bei schweren Verletzungen solltet ihr Euch vorher selbst absichern, rät die Expertin.

Oft beobachtet werden zwei Personen auf dem Verleih-Roller. Kommts zu einem Unfall, kann das ganz schön teuer werden, warnt Anja Käfer-Rohrbach vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft  GDV.

Wer sich auf dem E-Scooter nicht an die Verkehrsregeln hält, risikiert zum Teil empfindliche Strafen.

STRAFEN UND BUSSGELDER

NEBENEINANDERFAHREN
- mindestens: 15 Euro
- bei Gefährdung dritter Person oder bei Sachbeschädigung: 30 Euro

FREIHÄNDIGES FAHREN / AN ANDERE FAHRZEUGE ANHÄNGEN
- 10 Euro

AUF GEHWEG FAHREN
- 15 Euro
- bei Verursachen eines Unfalls: 30 Euro

ÜBERFAHREN EINER ROTEN AMPEL
- 60 bis 180 Euro, ein Punkt in Flensburg

FAHREN UNTER ALKOHOLEINFLUSS
- mindestens 500 Euro, zwei Punkte in Flensburg, 1 Monat Fahrverbot
- in der Probezeit: in schwerwiegenden Fällen Freiheitsstrafen möglich

VERSICHERUNGS-TÜCKEN

BETRUNKEN UNFALL VERURSACHT
- Versicherungen verlangen bis zu 5.000 Euro zurück vom Fahrer

DROGEN ALS UNFALLURSACHE
- Versicherungsunternehmen holen sich einen Teil der Schadenssumme vom Fahrer zurück, ähnlich Trunkenheitsunfall

ROLLERSCHADEN
- Verleih-Scooter haben in der Regel keine Kasko-Versicherung
- für Schäden oder Diebstahl eines Rollers bei einer Verleihfirma muss der Kunde selbst aufkommen. Bei einem Unfall mit Personenschaden können schnell 6.000 oder mehr Euro zusammenkommen, wenn der Roller beschädigt wird

VERLETZUNGEN
- Verletzungen des Fahrers sind nicht abgesichert. Zwar zahlt die Krankenkasse die Heilbehandlung, doch bei schweren Verletzungen, die zur Invalidität führen, ist der E-Scooter-Fahrer nur geschützt, wenn er eine private Unfall- oder Berufsunfähigkeits-Versicherung abgeschlossen hat
- bei Unfällen unter Alkoholeinfluss gelten bei privaten Unfallversicherungen Promillegrenzen. Die gesetzliche Unfallversicherung zahlt, falls der Unfall unter Alkoholeinfluss auf einem Weg  von oder zur Arbeit erfolgte, keinen Cent

(Quellen: eigene Recherchen, Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft GDV, Versicherungsmagazin.de)

 

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