Gewinnspielregeln


Die nachfolgenden Bedingungen gelten für die Teilnahme an Gewinnspielen der Schlagerparadies GmbH (Radio Schlagerparadies), Kapellenstraße 18 in D-66271 SB-Kleinblittersdorf:

  1. Mit der Teilnahme an einem Gewinnspiel erklärt sich der Teilnehmer mit diesen Teilnahmebedingungen einverstanden.

  2. Radio Schlagerparadies darf Name und aufgezeichnete Äußerungen des Mitspielers unbegrenzt für sich und seine Werbezwecke verwenden. Der Hörer bzw. der Onlineuser tritt alle Rechte an der Veröffentlichung seiner Beiträge im Zusammenhang mit dem Gewinnspiel an das Programm von Radio Schlagerparadies ab.

  3. Zu gewinnen ist der jeweils von Moderatoren oder anderen Sprechern im Programm oder über die Onlinekanäle von Radio Schlagerparadies bzw. deren Partner ausgelobte und bezeichnete Preis. Weiterführende Leistungen wie z.B. Reisen zu einem eventuellen Veranstaltungsort, Übernachtung, Verpflegung, Spesen usw. sind nur dann im Preis inbegriffen, wenn diese Leistungen bei der Verlosung / beim Gewinnspiel im Programm von Radio Schlagerparadies (oder auf www.schlagerparadies.de) genannt wurden.

  4. Mitarbeiter von Radio Schlagerparadies und den Kooperationspartnern des Gewinnspiels sowie deren Angehörige sind von der Teilnahme ausgeschlossen.

  5. Radio Schlagerparadies ist bemüht, stets technisch einwandfrei zu senden und korrekte Aussagen im Programm und auf den Onlinemedien zu machen. Jedoch kann aus evtl. auftretenden technischen Problemen oder versehentlich falschen Aussagen der Moderatoren kein Anspruch des Teilnehmers auf einen Gewinn abgeleitet werden.

  6. Preise von Gewinnspielen auf Radio Schlagerparadies werden häufig von Drittfirmen und Kooperationspartner gesponsert und von diesen Sponsoren nach dem Spiel selbst zugestellt. Radio Schlagerparadies kann deshalb keine Verantwortung für eine schnelle Gewinnzustellung übernehmen. Radio Schlagerparadies kann auch nicht zur Verantwortung gezogen werden, falls ein Sponsor zahlungsunfähig wird oder mit der Gewinnzusage in Verzug gerät.

  7. Gewinne werden bei Gewinnspielen nicht an Personen ausgeschüttet, welche nicht das 14. Lebensjahr vollendet haben und bei Gewinnspielsendungen nur an volljährige Personen. Nebenleistungen, wie z. B. Reisekosten, Übernachtungs- und Verpflegungskosten sind nur dann vom Gewinn umfasst, wenn dies ausdrücklich beworben wurde. Wertangaben beruhen immer auf Schätzungen und sind Circa-Angaben, für deren Richtigkeit Radio Schlagerparadies keine Haftung übernimmt.

  8. Ein Gewinn kann im Nachhinein aberkannt werden, wenn sich herausstellt, dass eine Teilnahmeberechtigung nicht bestand oder während des Gewinnspiels entfallen ist. Insbesondere entfällt der Anspruch auf den Gewinn, wenn ein Teilnehmer das Gewinnspiel und/oder die dem Gewinnspiel zugrunde liegenden Spielapplikationen manipuliert hat, sich unter mehreren Email-Adressen für das Spiel angemeldet hat und / oder in sonstiger Art und Weise aktiv in den Spielablauf eingegriffen oder dies versucht hat, um seine Gewinnchance zu erhöhen.

  9. Bei Mitwirken einer Jury erkennt der Teilnehmer rechtsverbindlich das Urteil der Jury an, dessen Entscheidung und Bewertung unanfechtbar ist.

  10. Sofern ein Gewinnspiel durch Radio Schlagerparadies auf einer der Social-Media-Plattformen wie Facebook, Instagram oder Twitter durchgeführt wird, so hat diese Social-Media-Plattform mit dem Gewinnspiel nichts zu tun und steht auch als Ansprechpartner für Gewinnspiele nicht zur Verfügung.

  11. Bei Übermittlung von Fotos/Bildern/Videos: Der Teilnehmer ermächtigt Radio Schlagerparadies ein eingesandtes Foto/Bild/Video im Rahmen oder in Folge des Gewinnspiels bzw. zur Berichterstattung über dieses Gewinnspiel zu verwenden (auf www.schlagerparadies.de und/oder auf einer der Socialmedia-Seiten von Radio Schlagerparadies wie beispielsweise Facebook, Instagram oder auf Twitter). Insofern überträgt der Teilnehmer die mit dem Foto/Bild/Video verbundenen Nutzungsrechte zeitlich und räumlich uneingeschränkt an Radio Schlagerparadies und sichert zu, sämtliche notwendigen Rechte, auch vom Urheber (dem Fotografen, Creator) des Fotos/Bildes/Videos und von evtl. abgebildeten Personen/Gegenständen innezuhaben. Radio Schlagerparadies nimmt die Übertragung hiermit an. Ein Honoraranspruch wird hierdurch weder von dem Teilnehmer noch von den auf den ggfs. auf dem Foto/Bild/Video zu erkennenden Personen begründet.

    Der Teilnehmer erklärt sich durch seine Teilnahme unentgeltlich und unwiderruflich damit einverstanden, dass seine Äußerungen aufgezeichnet werden. Radio Schlagerparadies erhält mit der Teilnahme das Recht, die Aufzeichnung zu kürzen und zum Zwecke der Programmgestaltung ganz oder in Teilen im Programm von Radio Schlagerparadies auszustrahlen und zu wiederholen. Telefongespräche mit Teilnehmern und Gewinnern werden während und ggfs. nach dem Gewinnspielzeitraum im Programm von Radio Schlagerparadies gesendet.

    Radio Schlagerparadies behält sich vor, die im Zusammenhang mit diesem Gewinnspiel geführten Telefonate aufzuzeichnen und zeitversetzt auszustrahlen. Der Moderator der laufenden Sendung entscheidet je nach Programmablauf über die Platzierung dieses Telefonats.

    Die Gewinner können unter Angabe ihres Vornamens sowie des Wohnorts online auf der Aktionsseite auf www.schlagerparadies.de und/ oder auf den Socialmedia-Seiten von Radio Schlagerparadies wie beispielsweise Facebook, Instagram oder auf Twitter bekannt gegeben werden.

    Bei allen Gewinnen behält sich Radio Schlagerparadies vor, aufmerksamkeitsstarke und medienwirksame Gewinnübergaben durchzuführen und über Gewinner und Gewinn im Programm von Radio Schlagerparadies, auf www.schlagerparadies.de und/ oder auf den Socialmedia-Seiten von Radio Schlagerparadies wie beispielsweise Facebook, Instagram oder auf Twitter in Wort und/ oder Bild zu berichten.

  12. Radio Schlagerparadies behält es sich vor, das Gewinnspiel jederzeit abzubrechen oder zu beenden - insbesondere bei höherer Gewalt und/oder wenn das Gewinnspiel aus organisatorischen, technischen oder rechtlichen Gründen nicht durchgeführt bzw. fortgesetzt werden kann. Wird das Gewinnspiel aus diesen Gründen abgebrochen oder beendet, haben die Teilnehmer keine Ansprüche gegen Radio Schlagerparadies.

  13. Änderungen und/oder Ergänzungen dieser Teilnahmebedingung bedürfen der Schriftform. Sollten Änderungen und/oder Ergänzungen, insbesondere aufgrund von Vorgaben der aufsichtführenden Landesmedienanstalten erforderlich sein, so wird hierauf deutlich wahrnehmbar hingewiesen.

    Sofern eine oder mehrere Regelungen ganz oder teilweise nichtig, unwirksam oder undurchführbar sind oder werden, bleiben die übrigen Regelungen in ihrer Wirksamkeit unberührt. An die Stelle der unwirksamen Regelung tritt eine rechtlich haltbare Klausel. Gleiches gilt bei einer Regelungslücke hinsichtlich ihrer Ergänzung.

  14. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Sachpreise können nicht in Bargeld ausgezahlt werden. Bei mehreren richtigen Antworten o.ä. entscheidet das Los. Gewinner werden schriftlich oder telefonisch über den Gewinn benachrichtigt.

Kleinblittersdorf, im Januar 2020