Fast zehn Jahre zieht sich der Prozess gegen Michael Wendler wegen Beihilfe zur Vereitelung einer Zwangsvollstreckung nun schon hin. Der Schlagersänger hatte sich von seiner damaligen Frau und Labelchefin Claudia Norberg die Rechte an 150 Eigenkompositionen übertragen lassen. Nach Ansicht der Justiz wohl um den Verlust der Titel und der damit verbundenen Einnahmen durch die drohende Vollstreckung zu verhindern.
Nun wurde in Wendlers Heimatort Dinslaken das Urteil gesprochen: 15.000 € Geldstrafe.
Der durch krude Verschwörungtheorien in Ungnade gefallene Sänger sieht sich selbst als Opfer und weist jede Schuld von sich. "Hanebüchen, total verrückt, und natürlich bin ich völlig unschuldig in dieser Sache.", erklärte er auf der Kurznachrichten-Plattform "X" (vormals Twitter). Die Songs seien von ihm komponiert und es könne keine unzulässige Vermögensverschiebung von etwas geben, was ihm bereits gehöre. Nach geltendem Recht ist das allerdings unerheblich, denn Rechteinhaber der Titel war zum Tatzeitpunkt noch "CNI Records", die Plattenfirma seiner Ex-Frau Claudia Norberg.
Sollte das Urteil rechtskräftig werden, sind von Seiten Wendlers 150 Tagessätze à 100 € fällig und der Musiker gilt als vorbestraft.
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