Zollfreier Einkauf unter 150 Euro
Täglich sind etliche Paketfahrer unterwegs mit Päckchen und Beutelchen aus ausländischen Internet-Shops. Ob Mode zum Herstellerpreis, günstiger Schnickschnack für Hobby, Auto und Beruf, oder neuste Smartphones.
Sehr vieles bekommt unterhalb der magischen Grenze von 150 Euro im Nicht-EU-Ausland angeboten. Denn für diesen Gesamtwert müsst ihr aktuell keine Zollgebühren zahlen, sagt Rechtsanwalt Christian Solmecke
Ob Billig-Mode aus Südafrika, neuste Technik aus China oder bekannte Marken aus der Türkei: Wer diese und andere Waren im Nicht-EU-Ausland aus Online-Shops bestellt, der muss aktuell für solche "Kleinkram-Lieferungen" keine Zollgebühren zahlen. Manche Lieferanten stückeln sogar grössere Lieferungen in mehrere Pakete mit einem Gesamtwert jeweils unter 150 Euro, um den Maximalbetrag der Freigrenze zu Umgehen.
Doch mit der 150 Euro-Freigrenze ist Schluss, wenn in den nächsten fünf Jahren die gemeinsame europaweite Zollbehörde kommt, sagt Rechtsanwalt Christian Solmecke
Die aktuelle Freigrenze
So funbktioniert die Freigrenze aktuell bei Einkäufen aus dem Nicht-EU-Ausland:
- Ermittlung der Freigrenze: Der Sachwert von 150 Euro wird nicht überschritten. In der Regel ist dieser Betrag auch der tatsächliche Warenwert. Wichtig dabei ist: sonstige Kosten, wie Porto und Mehrwertsteuer, müssen in der Rechnung extra aufgeführt sein.
Beispiel: Im Internet-Shop steht ein Warenwert von 140 Euro. Im Päckchen steht auf der Rechnung jedoch nur ein Gesamtpreis von 195 Euro (z.B. ohne Einzelpreis der Ware und ohne Gebühr für Porto), dann kann der Zoll den Sachwert nicht nachvollziehen. Somit liegt diese Bestellung ausserhalb der Freigrenze.
- Zoll: müsst Ihr unter 150 Euro nicht zahlen
- Einfuhrumsatzsteuer: müsst Ihr immer zahlen. Diese entspricht der deutschen Mehrwehrtsteuer in Höhe von 7 oder 19 Prozent
- Verbrauchsteuern: müsst Ihr immer zahlen. Diese fallen je nach Ware unterschiedlich aus. Dazu zählen Energiesteuer, Tabaksteuer, Alkoholsteuer, Alkopopsteuer, Biersteuer, Schaumwein- und Zwischenerzeugnissteuer und Kaffeesteuer, für alle verbrauchsteuerpflichtigen Waren.
- Steuern nach Herkunftsland: Für manche Waren aus China verlangt der Zoll je nach Artikel bis zu 60 Prozent Anti-Dumpingpreis-Zoll zusätzlich.
Zukünftig ohne Freigrenze
- Zoll: müsst Ihr zahlen: Jede Ware hat einen eigenen Zollsatz.
- Einfuhrumsatzsteuer: müsst Ihr immer zahlen. Diese entspricht der deutschen Mehrwehrtsteuer in Höhe von 7 oder 19 Prozent
- Verbrauchsteuern: müsst Ihr immer zahlen. Diese fallen je nach Ware unterschiedlich aus. Dazu zählen Energiesteuer, Tabaksteuer, Alkoholsteuer, Alkopopsteuer, Biersteuer, Schaumwein- und Zwischenerzeugnissteuer und Kaffeesteuer, für alle verbrauchsteuerpflichtigen Waren.
- Steuern nach Herkunftsland: Für manche Waren aus China verlangt der Zoll je nach Artikel bis zu 60 Prozent Anti-Dumpingpreis-Zoll zusätzlich.
Weitere Kosten durch Service-Pauschale
Aktuell zahlt Ihr bei Bestellungen in manchen Auslands-Shops noch eine sogenannte Service-Pauschale obendrauf (z.B. bei DHL werden aktuell 6 Euro berechnet, UPS verlangt 15,77 Euro, DPD kassiert 7,20 Euro oder GLS berechnet 14,52 Euro).
Diese Gebühr ist für die Anmeldung Eures Bestell-Pakets beim Zoll. So werden manche Schnäppchen im Auslands-Shop, wie billige Handyhüllen, plötzlich jetzt viel teurer . Teilweise sogar kostet Euch die Service-Pauschale sogar mehr als die bestellte Ware.
Am Flughafen ändert sich nichts
Wenn die neue EU-Zollbehörde kommt, bleibt es bei Flugreisen erst mal beim Alten bei mitgebrachten Souvenirs und Schnäppchen aus dem Nicht-EU-Ausland
Viele Schnäppchen aus dem Ausland werden also bald zum Draufzahlgeschäft, wenn die neue EU-Zollbehörde kommt.
Nützliche Links
Online-Rechner für Zollgebühren und Service-Pauschalen
Alles rund um die 150 Euro-Freigrenze
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